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Familiendaten der
Paul Wolfgang Merkelschen Familienstiftung Nürnberg
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verh. 1385
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Geburt |
errechnet 1388 |
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Tod |
07 Sep 1449 |
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Beerdigung |
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St. Sebald |
Ehepartner |
Hedwig Valzner | F6713 |
Eheschließung |
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Notizen |
- CD-Rom: Das Große Tucherbuch, Stadtarchiv Nürnberg, E 29/III Nr. 258, HdBG-StaN-005; Fol. 39r-41r, Nr. 4.3
Bei der Verlobung ist er 12 Jahre und Anna 9 Jahre; von 10 Kindern werden 5 erwachsen, 2 Söhne und 3 Töchter sterben jung. Für die Ausstattung mit Häusern und Heiratsgut wandte er insgesamt 7767 Gulden auf.
Hans I. wurde Ratsmitglied und Gerichtsschöffe, Septemvir [Septemviri oder Sieben Ältere Herren bildeten als engeren Ausschuss des inneren Rates die eigentliche Regierung der Reichsstadt Nürnberg. Ihnen gehörten als die "Drei Obersten Hauptleute" auch die beiden Losunger und der Dritte Oberste Hauptmann an.], einer der drei Obersten Hauptleute [ursprünglich die 3 obersten militärischen Befehlshaber des reichsstädtischen Aufgebots, seit dem 15. Jh. die beiden Losunger und der Dritte Oberste Hauptmann als eigentlicher Leiter des Nürnberger Kriegswesens.] und 1402 Losunger [Die beiden Losunger waren die höchsten Amtsträger der Reichsstadt Nürnberg und gehörten als solche auch den Kollegien der "Drei Obersten Hauptleute" und der "Septemviri" an. Ihr unmittelbarer Geschäftsbereich erstreckte sich auf die Erhebung der Losung ( der direkten Vermögenssteuer).] Er galt als ein stattlicher, ordentlicher und fleißiger Mann , der wohl haushalten konnte. Als er 1424 sein Vermögen überschlug, besaß er - ohne das bereits an seine Kinder übertragene Vermögen - u. a. an Leibgedingen (Rentenkapital) 3226 Gulden, Lehen im Wert von 10530 Gulden (darunter das ganze Dorf Lohe) und Hausrat für 8364 Gulden, was ihm ein jährliches Einkommen von 1080 Gulden sicherte. Er liebte das Kartenspiel und hatte den Wahlspruch
"Gott füg's zu besten
und ein gutes Ende zum letzten!"
Er starb am Sonntag Martini und wurde in St. Sebald begraben. Sein Leichentuch war so prunkvoll, dass der Rat in seiner darauf folgenden Sitzung den Gebrauch von Goldstoff, Samt und Seide für Leichentücher verbot.
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